Rechte & Grenzen

Waschmaschine nach 16 Monaten defekt — was dir zusteht

Kurz gesagt: Für eine Waschmaschine, die nach 16 Monaten kaputtgeht, gilt fast immer noch die gesetzliche Gewährleistung. Sie läuft zwei Jahre ab Übergabe — nicht ab Hersteller-Garantieende, nicht ab Registrierung, und sie hat mit der freiwilligen Garantie des Herstellers nichts zu tun.

Warum die 16 Monate eine klassische Falle sind

Nach dem ersten Jahr dreht sich die Beweislast (§ 477 BGB). In den ersten zwölf Monaten vermutet das Gesetz, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war — du musst nichts beweisen. Ab Monat 13 musst du innerhalb der restlichen Frist darlegen und notfalls beweisen, dass der Defekt schon angelegt war. Das klingt schlimmer, als es ist: Ein Gerät, das nach 16 Monaten unter normaler Nutzung den Geist aufgibt, ist aller Erfahrung nach kein Zufall, und viele Mängel lassen sich ohnehin nur so erklären. Wichtig ist vor allem, dass du den Mangel dem Händler unverzüglich anzeigst und dir nichts verjähren lässt.

„Wenden Sie sich an den Hersteller“ — stimmt nicht

Dein Vertrag ist mit dem Händler, nicht mit dem Hersteller. Aus der gesetzlichen Gewährleistung kannst du nur den Verkäufer in Anspruch nehmen. Ein Hinweis auf die Hotline des Herstellers ist keine Antwort; die Hersteller-Garantie kommt zusätzlich dazu, wenn eine existiert, und ersetzt die Händlerhaftung nicht. Bleibt der Händler stur, hilft ein Schriftsatz mit klarer Frist: Ein Schreiben, das den Mangel benennt, die Rechtsgrundlage nennt und eine konkrete Nachfrist setzt, verändert die Lage deutlich.

Was du konkret tust

  1. Belege suchen: Kassenbon, Rechnung oder Bestellbestätigung. Fehlt der Bon, hilft oft das Kontoauszug-Format der Zahlung, eine E-Mail-Bestätigung oder die Seriennummer auf dem Typenschild.
  2. Mangel schriftlich anzeigen und Nachbesserung oder Ersatz verlangen — mit einer Frist von etwa 14 Tagen. Nenn das Kaufdatum, den Mangel und was du verlangst.
  3. Läuft die Frist ergebnislos ab, kannst du vom Vertrag zurücktreten, den Preis mindern oder Selbstvornahme und Schadensersatz fordern. Dokumentiere alles, am besten schriftlich.

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